Wenn man in Gerichtsverfahren Dokumente in einer Fremdsprache vorlegen will, wird oft eine beglaubigte Übersetzung verlangt, die von einem Gerichtsdolmetscher angefertigt wurde. Da in Slowenien normalerweise ein vom Justizministerium anerkannter Dolmetscher benötigt wird, kann es vorkommen, dass es für eine bestimmte Sprache keinen solchen Dolmetscher gibt. In diesem Fall muss ein Dolmetscher im Ausland gefunden werden und eine solche Übersetzung wird gemäß der Richtlinien für die internationale Anerkennung von Dokumenten und Rechtshilfen benutzt.
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Bei manchen Verfahren vor Gericht oder vor Verwaltungsorganen, wie z.B. bei Straf- und Zivilverfahren sowie vor dem Standesamt oder bei Hochzeiten, ist das Beisein eines Gerichtsdolmetschers notwendig. Erlauben Sie uns in diesen Fällen Ihnen einen qualifizierten Gerichtsdolmetscher mit Erfahrung auf diesem Gebiet bereitzustellen. Rufen Sie noch heute an.







